Eltern spielen mit dem Kind in der Natur

Stellen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten geregelt sind.

Der Vorsorgeauftrag

Den Vorsorgeauftrag benötigen Sie für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden. Dies kann zum Beispiel nach einem Unfall oder als Folge einer Erkrankung geschehen. Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer in diesem Fall Ihre Interessen vertreten soll. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig darum, dass ihre privaten Angelegenheiten von ihrer Familie und nicht von der KESB wahrgenommen werden. 
Wir unterstützen Sie gerne bei diesem wichtigen Schritt.

Geschwister rennen auf einer Wiese